Als Moderatorin durfte ich mich im Dezember 2025 in das spannende Thema der Videovernehmungen vor Gericht einarbeiten.
Bei vielen, insbesondere bei sexualisierten Gewalttaten, sind die Aussagen der betroffenen Kinder, Frauen oder Männer ein zentrales Beweismittel. Denn in den meisten Fällen sind die Täter*innen mit den Opfern in diesen Situationen allein und bei einer Anzeige steht Aussage gegen Aussage. Manchmal gibt es Sachbeweise wie DNA-Spuren oder ergänzende Zeugenaussagen, in sehr seltenen Fällen auch mal Geständnisse. Aber meistens stützen sich Gerichtsurteile sehr maßgeblich auf die Aussagen der Betroffenen vor Gericht.
Dies ist häufig sehr belastend.
Da ist zum einen das Problem, dass die Betroffenen mehrfach aussagen müssen: Erst sie sich jemandem anvertrauen, dann wenn sie sich ärztlich untersuchen lassen, später wieder bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei und dann wieder im Gerichtsverfahren, teilweise sogar mehrfach. Über die lange Zeit muss die Erinnerung möglichst „konsistent“ bleiben, das heißt, die Betroffenen müssen sich möglichst direkt nach einer Tat genauso gut erinnern wie Jahre später, und im Wesentlichen die gleichen Details aussagen. Mit der Zeit kann sich aber unsere Erinnerung verändern, zum Beispiel durch weitere Lebenserfahrungen und Verarbeitungsprozesse. Das ist ein hoher Druck und Stressfaktor, wenn man doch möchte, dass der/die Täter*in für die Tat verurteilt wird, und vieles von der eigenen Aussage abhängt.
Zweitens ist das Erlebte oft sehr persönlich und schambesetzt, z. B. wenn es um konkrete Körperstellen geht, die berührt oder verletzt wurden. Dies immer wieder vor teilweise mehreren fremden Personen zu wiederholen, ist eine Belastung. Vor allem, weil man die Tat doch vielleicht am liebsten mit der Zeit vergessen würde, um weiter zu leben. Stattdessen wird in jedem Verfahrensschritt alles wieder aufgewühlt.
Und nicht zuletzt ist spätestens vor Gericht die beschuldigte Person persönlich anwesend. Das wirkt auf die sogenannten „Opferzeug*innen“ häufig sehr einschüchternd. Und die Verteidigung hat auch noch die Aufgabe, die Aussagen der Betroffenen in ihrer Glaubhaftigkeit zu erschüttern, was häufig schwer auszuhalten ist.
Videovernehmung – ein Opferschutzinstrument
Deshalb wurde aus Opferschutzgründen und zur Qualitätsverbesserung die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, dass Betroffene von Straftaten auch per Video einmalig vernommen werden können und diese Aufzeichnung im Strafverfahren eingesetzt wird. Dies kann auch zeitnah nach einer Tat geschehen, so dass die Aussage auch über lange Verfahrensdauern in ihrer Qualität erhalten bleibt. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet der § 58a in der Strafprozessordnung (STPO).
Eingeführt wurde dieses Instrument mit der 4. Opferschutzrechtsreform 2015. An einigen Gerichten, zum Beispiel in Hannover oder in Düsseldorf, wird das bereits für Kinder, die vor Gericht aussagen sollen, eingesetzt. Das Landgericht Bielefeld bereitet sich noch darauf vor – dazu später. Ein guter Grund, dass der Frauennotruf Bielefeld unter Leitung von Melanie Rosendahl die Initiative ergriff, in Kooperation mit dem Landgericht einen Fachtag zum Thema „ermittlungsrichterliche Videovernehmung“ zu veranstalten, den ich als Moderatorin präsentiert habe. Meine Gäste:
Barbara Havlica, die Opferbeauftragte des Landes NRW, die in ihrem Eingangsstatement die hohen Anforderungen an die Beweiskraft einer solchen Videovernehmung betonte.
Edwin Pütz, der als Ermittlungsrichter am Amtsgericht Düsseldorf schon viele Videovernehmungen mit Kindern im dortigen Childhood-Haus durchgeführt hat, berichtete sehr lebendig von seinen Praxiserfahrungen.
Stefan Lücke, Vorsitzender Richter des Landgerichts Hannover hat den ca. 100 Anwesenden erklärt, wie er mit den Videovernehmungen in einer Hauptverhandlung arbeitet. Er wies vor allem darauf hin, dass es natürlich Entwicklungen im Laufe eines Verfahrens geben kann, die es nötig machen, den Zeugen oder die Zeugin trotz Videovernehmung zu bestimmten Details doch noch einmal nachträglich zu befragen. Aber dann muss immerhin nicht die gesamte Aussage wiederholt werden, sondern man kann sich auf diese Details beschränken.
Klaus Petermann, Präsident des Landgerichtes Bielefeld, ergänzte die drei externen Gäste um den Planungsstand in Bielefeld und berichtete von der Zusammenarbeit mit der Bielefelder Polizei, was Räumlichkeiten, Technik und Verfahrensschritte angeht.
Fazit
Zusammengefasst waren sich die Expertinnen und Experten im Saal einig, dass Videovernehmungen grundsätzlich ein Fortschritt im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind. Nicht zuletzt haben die Gerichte auch ein eigenes Interesse daran, Täter*innen gerecht zu verurteilen und Fehlurteile zu vermeiden, was beides maßgeblich von der Aussagequalität der Betroffenen abhängen kann.
Im Detail der praktischen Umsetzung allerdings liegen noch ein paar Steine im Weg:
- Wie lang sollten oder müssen Videovernehmungen sein, um Aussagekraft zu haben?
- Welche Technik wird benötigt? Denn auch die Verteidigung und die Beschuldigten müssen eine Möglichkeit haben, dem/der ermittelnden Richter*in Fragen in die Videovernehmung zuspielen zu können.
- Wenn vermieden werden soll, das Täter*in und Opfer sich begegnen, muss über Zugänge zum Gebäude zu den Vernehmungsräumen gesprochen werden. Oder über die Möglichkeit, dass Verteidigung und Täter*in auch aus der Untersuchungshaft heraus per Video an der Vernehmung teilnehmen können.
- Wie wird mit den Videodateien verfahren, wer darf sie in welcher Form erhalten und sehen? Wie werden Löschungen sichergestellt?
- Welche ermittelnden Richterinnen und Richter in einem Landgericht haben Interesse daran, sich auf diese Aufgabe einzulassen? Und was brauchen sie an Fortbildungen dafür?
- Welchen Fortbildungsbedarf haben die vorsitzenden Richter*innen im Hauptverfahren, die mit den Aufzeichnungen arbeiten sollen?
Wir haben in der Veranstaltung sehr lebhaft und engagiert Erfahrungen zusammengetragen und über bestimmte Punkte miteinander diskutiert.
Auch wenn die gesetzliche Möglichkeit zur Videovernehmung nun schon seit 10 Jahren besteht, haben wir es mit einem fortlaufenden Erfahrungs- und Entwicklungsprozess zu tun. Und das in einem Bereich, in dem es möglichst keine Fehler geben sollte – weder sollten Täter*innen wegen Fehlern in der Videovernehmung freigesprochen werden, noch sollten Unschuldige verurteilt werden. Der Weg des „Try-and-Error“ ist also keine Option.
