Netter Versuch, Bundesinnenministerium, aber das ging nach hinten los:

Die Informationsfreiheitsbeauftragten (IFB) von Bund und Ländern haben jetzt festgestellt, dass eine Behörde sich nicht auf das Urheberrecht berufen kann, um zu verhindern, dass staatliche Informationen veröffentlicht werden. Heise.de fasst die Aussage der IFB so zusammen: „Mit Steuermitteln finanzierte Vermerke, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienten, dürften nicht als „geistiges Eigentum“ zurückgehalten werden.“

Der Hintergrund:

Anfang 2014 hatte die Webseite „FragdenStaat.de“ eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage online gestellt und dafür eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht erhalten. Mehr dazu hier, oder hier oder unter dem Twitter-Hashtag #Zensurheberrecht.

Aktuelle Informationen zum Stand der Informationsfreiheit in Deutschland gibt es unter anderem beim Netzwerk Recherche.