In Deutschland erlebt jede 7. Frau schwere sexualisierte Gewalt. Nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt und noch wesentlich seltener werden die angezeigten Täter verurteilt. Die Zahlen und Fakten aus Studien und Statistiken dazu stellt die Postkarte, die der Frauennotruf Mainz in Kooperation mit der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz veröffentlicht hat, eindrücklich dar. 1000 Vergewaltiger bedecken als Figuren die Karte. Farblich hervorgehoben sind 100 angezeigte Täter, von denen 9 verurteilt werden. Darüber steht quer die Forderung der Fachfrauen: „Vergewaltigung verurteilen“.

Mit der Postkarten-Aktion „Vergewaltigung verurteilen“ in Mainzer Kneipen, Cafés und Restaurants setzt sich der Frauennotruf Mainz für eine Reformierung des § 177 StGB ein. Die Fachstelle zum Thema Sexualisierter Gewalt sieht eine gravierende Strafbarkeitslücke in der momentanen Rechtsprechung.

„Aus Sicht der Betroffenen bedeutet dies: Der Anteil der Frauen, der eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigt, ist immens hoch, “ moniert Anette Diehl. „Und wenn die betroffenen Frauen anzeigen, werden sehr viele Verfahren frühzeitig eingestellt und kommen erst gar nicht vor Gericht.“

In Deutschland ist eine sexuelle Handlung allein gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nicht strafbar. Strafbar ist sie nur dann, wenn Gewalt angewendet oder mit Gewalt gedroht wird. Ein „Nein“ reicht nicht aus.

„Die Strafbarkeitslücken entstehen insbesondere da, wo Täter oder Täterinnen gar keine Gewalt anwenden müssen, weil die Betroffenen die Vergewaltigung aus Angst oder Schock ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen“, wissen die Fachfrauen. „In unserer Beratungspraxis sind wir oft mit Fällen konfrontiert, bei denen die betroffenen Frauen gar nicht erst anzeigen bzw. nicht zu ihrem Recht kommen, weil sie nicht in der Lage waren, ihren Willen mit körperlicher Gegenwehr zu äußern, sei es aus Angst oder weil sie wie gelähmt waren.“

Der Frauennotruf Mainz fordert mit der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz, den rheinland-pfälzischen Kolleginnen und dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe die politisch Verantwortlichen auf, sich für eine Veränderung des § 177 Strafgesetzbuch einzusetzen und somit die Strafbarkeitslücke zu schließen: „Jede sexuelle Handlung gegen den Willen  muss strafbar sein, wenn das fehlende Einverständnis vorsätzlich missachtet wird. Die Formulierung „Wer eine Person gegen deren Willen nötigt“ muss in das StGB aufgenommen werden!“

 

Kontakt:

Anette Diehl
Frauennotruf Mainz, Koordinierungsstelle der LAG
Verbandsrätin im bff für die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauennotrufe in RLP
Frauennotruf Mainz – Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt
55116 Mainz
Fon: 06131/221213
Mail : info@frauennotruf-mainz.de
www.frauennotruf-mainz.de